Förderung von gemeinnützigen Vereinen
Gemeinnützige Vereine können im Rahmen der Dorfentwicklung mit einer Förderquote von 75 % gefördert werden. Das betrifft den Innenausbau, die Erweiterung und/oder die Sanierung der Außenhülle.
Bei vorliegender Gemeinnützigkeit können ergänzend dazu auch die eigenen Arbeitsleistungen mit 60% gefördert werden.
Förderung erfolgt auf Grundlage des Bewertungsschemas
(Anträge Auswahl):
- Beseitigung eines Leerstandes
- Erhalt vorhandener Bausubstanz
- trägt zum Gebäudeerhalt bei
- Aufwertung des Ortsbildes
- Objekt ist Baudenkmal / ortsbildprägend
- Berücksichtigung von gesonderten Natur- und Klimaschutzaspekten
- Beitrag zur dörflichen Entwicklung(Naherholung, Dorfgemeinschaft, Infrastruktur, Kultur, Inklusion)
Allgemeines zum Antragsverfahren
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Stellungnahmen erforderlich von:
- Gemeinde zur Maßnahme
- Planungsbüro zur Förderfähigkeit und gestalterischen Planung
- ggf. auch bzgl. Denkmalschutz - Einholung von Kostenvoranschlägen
- Zur Antragstellung ist eine Registriernummer nötig